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Mietverwaltung und SE Verwaltung
Im Rahmen der Mietverwaltung übernehmen wir für Sie die Aufgaben eines Eigentümers bzw. Vermieters einer Immobilie. Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
Mietverwaltung
Vermieten soll sich lohnen – nicht belasten.
Wir prüfen und erstellen die Verteilungsschlüssel anhand der Mietverträge. Wir übernehmen die Verteilung und Berechnung der Betriebskosten. Sie erhalten für den Mieter eine unterschriftsreife Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten (gem. Betriebskostenverordnung) soweit in Ihrem Mietvertrag vereinbart sowie ein Exemplar für Ihre Akten. Nicht geprüft wird von uns die Richtigkeit der einzelnen Kostenbelege.
Sondereigentumsverwaltung
Ihr Eigentum in besten Händen – auch innerhalb einer Gemeinschaft.
Wir vertreten Ihre Interessen als Eigentümer, kümmern uns um Mieter, Abrechnungen und Abläufe und sorgen dafür, dass Ihr Sondereigentum optimal betreut wird.
Unsere Leistungen im Überblick
Vertragsverwaltung
- Erfassung aller Stammdaten zum Objekt sowie zu den Mietern
- Alle Vertragsabwicklungen mit den Mietern
- Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten
- Prüfung und Zahlung aller Ausgaben
- Überprüfung des Mietpreisniveaus
- Durchführung der Anpassung des Mietzinses sowie der Nebenkostenvorauszahlungen
Rechnungswesen
- Erstellung, Abrechnung aller Ein- und Ausgabenvorgänge
- Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung
- Erstellung der Nebenkostenabrechnung und Einziehung eventueller Nachforderungen
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
Allgemeine Verwaltung
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Neuvermietung einschließlich Mietersuche sowie Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern
- Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel
- Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, Regulierung eventueller Schadensfälle; bei erheblichen Prämienunterschieden die Kündigung bzw. Neuabschluss von Versicherungsverträgen
- Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
- Organisation der rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen
Technisches Gebäudemanagement
- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen
- Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten
- Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z.B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen). Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen in Bezug auf das Objekt